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Blick auf einen Mann von oben der ein Elektroauto lädt

Klare Vorgaben

für Stellplätze

Ladeinfrastruktur-Pflichten GEIG

Ladelösungen

umsetzen

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtet Unternehmen und Vermieter, Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorzuhalten – und die Anforderungen werden mit der laufenden Gesetzesnovelle weiter verschärft. Für viele stellt sich deshalb eine einfache Frage: Bin ich betroffen, und wenn ja, was muss ich bis wann tun? Die EGG unterstützt dabei, Pflichten zuverlässig zu erfüllen und Ladeinfrastruktur wirtschaftlich sinnvoll in die Energieversorgung einzubinden.

Kontakt

Vertrieb Energielösungen

Telefon 0365 856-1175
E-Mail vertrieb@egg-gera.de

Was sich

ändert

Was regelt das GEIG aktuell?

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtet Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden seit 2021, bei Neubau, größerer Renovierung oder im Bestand Lade- bzw. Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorzusehen. Für Nichtwohngebäude wie Büro-, Produktions- oder Handelsimmobilien gilt aktuell:

  • Neubau (> 6 Stellplätze): jeder 3. Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur + mind. 1 Ladepunkt
  • Größere Renovierung (> 10 Stellplätze): jeder 5. Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur + mind. 1 Ladepunkt
  • Bestand (> 20 Stellplätze): seit 1.1.2025 mind. 1 Ladepunkt Pflicht

Ausnahmen gelten für selbstgenutzte KMU-Gebäude sowie bei Sanierungskosten über 7 % der Gesamtkosten. Wer betroffen ist und nicht handelt, riskiert Bußgelder und teure Nachrüstungen unter Zeitdruck.


Was ändert die GEIG-Novelle?

Hintergrund ist die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die Deutschland bis 29. Mai 2026 hätte umsetzen müssen. Der Gesetzentwurf wurde am 13. Mai 2026 vom Kabinett beschlossen, ist aber noch nicht in Kraft. Geplant ist:

  • Bestand (> 20 Stellplätze): ab 1.1.2027 ein Ladepunkt je 10 Stellplätze – alternativ 50 % Leitungsinfrastruktur
  • Neuer Spielraum: Pflicht bei öffentlichen Stellplätzen auch über Ladeleistung statt fester Ladepunktzahl erfüllbar (z. B. weniger, aber leistungsstärkere Schnelllader)
  • Neubau (> 5 Stellplätze): 50 % vorverkabelt, Rest Leitungsinfrastruktur + 1 Ladepunkt je 5 Stellplätze
  • Renovierung: Pflicht künftig bereits ab > 5 Stellplätzen

Wenn Sie ohnehin bauen oder sanieren, sollten Sie Ladeinfrastruktur jetzt mitplanen. Nachrüstung ist meist teurer als vorausschauende Planung.

*geplante, aber noch nicht final beschlossene Änderungen ab 2027

Service

der EGG

GEIG-Pflicht, geplante Erweiterung oder vorausschauende Planung für die Novelle ab 2027: Die EGG begleitet Sie als regionaler Partner durch den gesamten Prozess - von der ersten Analyse bis zum laufenden Betrieb.

  • Standortanalyse & Bedarfsermittlung
    Wir prüfen vorhandene Elektroinstallation, Anschlussleistung und Leitungswege und ermitteln gemeinsam mit Ihnen den tatsächlichen Bedarf: Laden Mitarbeitende, Kunden, Dienst- oder Poolfahrzeuge? Wie viele Fahrzeuge sollen künftig gleichzeitig laden können?
     
  • GEIG-konformes Ladeinfrastruktur-Konzept
    Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Ihr Gebäude von bestehenden oder kommenden GEIG-Pflichten betroffen ist, und entwickeln daraus ein passendes Konzept. Nach dem geltenden Gesetzen, wirtschaftlich und so geplant, dass es auch künftige Verschärfungen mitdenkt.
     
  • Auswahl der Ladesäulen & technische Umsetzung
    Wir unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Ladesäulen, bei der Planung der technischen Umsetzung und bei der Einbindung qualifizierter Installationspartner. Inklusive intelligentem Lastmanagement, wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig zuverlässig laden sollen.
     
  • Energieversorgung aus einer Hand
    Ladeinfrastruktur ist für uns immer Teil der Gesamtbetrachtung. Auf Wunsch verknüpfen wir Ihr Ladekonzept mit weiteren energienahen Lösungen, wie etwa Ökostrom, Photovoltaik oder Speicherlösungen und sorgen so für ein Energiekonzept, das zu Ihrem Unternehmen und Ihrem Standort passt.
     
  • Persönliche, langfristige Begleitung
    Sie erhalten einen festen Ansprechpartner bei der EGG, der Sie von der ersten Analyse über die Finanzierungsmöglichkeiten bis zur Umsetzung und zum laufenden Betrieb begleitet. Mit der Erfahrung eines Energieversorgers, der seit Jahren selbst öffentliche Ladepunkte betreibt.


Sprechen Sie uns gern an!

Häufige

Fragen

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtet Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden dazu, beim Neubau, bei größeren Renovierungen oder im Gebäudebestand Lade- bzw. Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorzusehen. Es ist seit 2021 in Kraft.

Bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen gilt bereits seit 1. Januar 2025: mindestens ein Ladepunkt ist Pflicht. Bei Neubauten und größeren Renovierungen gelten niedrigere Schwellenwerte. Ob Ihr konkreter Standort betroffen ist, klären wir am besten gemeinsam in einem kurzen Gespräch.

Die Novelle setzt eine verschärfte EU-Gebäuderichtlinie um und soll unter anderem für bestehende Gebäude mit mehr als 20 Stellplätzen ab 2027 einen Ladepunkt je zehn Stellplätze vorsehen – mit der neuen Möglichkeit, die Pflicht alternativ über die bereitgestellte Ladeleistung zu erfüllen. Der Gesetzentwurf ist aktuell noch nicht final beschlossen.

Ja. Gebäude, die im Eigentum kleiner und mittlerer Unternehmen stehen und überwiegend selbst genutzt werden, sind ausgenommen. Auch wenn die Infrastrukturkosten bei einer Renovierung mehr als 7 Prozent der gesamten Sanierungskosten betragen, entfällt die Pflicht.

Verstöße gegen das GEIG können mit Bußgeldern geahndet werden. Hinzu kommt: Wer erst handelt, wenn die Pflicht unmittelbar greift, zahlt häufig deutlich mehr, da sich Leerrohre, Anschlussleistung und Ladepunkte bei Neu- oder Umbauten meist wirtschaftlicher einplanen lassen als im Nachhinein.

Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen betroffen ist, und entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein passendes, zukunftssicheres Ladeinfrastruktur-Konzept. Von der Standortanalyse bis zum laufenden Betrieb.