Zum Inhalt springen

Aktuelle

Meldungen

23. Juli 2026

Doppellogo Energieversorgung Gera - GeraNetz GmbH

Informationen zu aktuellen Smart Meter-Angeboten per Post

Vermehrt Kundenanfragen zu Postwurfsendungen freier Messstellenbetreiber // Kein akuter Handlungsbedarf

Die Energieversorgung Gera GmbH (EGG) informiert im Auftrag der GeraNetz GmbH (GNG), dass beide Unternehmen derzeit vermehrt Kundenanfragen zu Postwurfsendungen von verschiedenen freien Messstellenbetreibern erhalten. In den Schreiben geht es um das Thema Smart-Meter-Einbau bzw. Wechsel des Stromzählers zu einem intelligenten Messsystem. Die Angebote enthalten unter anderem Hinweise auf gesetzliche Fördermaßnahmen, eine kostenlose Installation und mögliche reduzierte Netzentgelte.

Dies führt bei Kundinnen und Kunden zu Fragen, ob ein Zählerwechsel erforderlich ist und ob die betreffenden Unternehmen mit der GeraNetz GmbH zusammenarbeiten.

Kein akuter Handlungsbedarf – Angebote in Ruhe prüfen

Es besteht keine Verpflichtung, auf die Schreiben zu reagieren oder einen Termin für einen Zählerwechsel zu vereinbaren. Die GNG empfiehlt, Angebote zu vergleichen und sich bei einer neutralen Stelle wie der Bundesnetzagentur oder den Verbraucherzentralen zu informieren. Kundinnen und Kunden sollten sich nicht zu einem schnellen Abschluss drängen lassen. Sie können die Angebote in Ruhe prüfen und anschließend entscheiden, ob sie zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber wechseln möchten.

Die GNG weist darauf hin, dass sie als grundzuständiger Messstellenbetreiber in Gera beim Einbau neuer Stromzähler auch mit anderen Unternehmen zusammenarbeitet. In diesen Fällen können sich alle Mitarbeitenden deutlich mit dem Hinweis "Im Auftrag der GeraNetz GmbH" ausweisen. Für Hausbesitzer besteht daher kein akuter Handlungsbedarf.

Die GeraNetz GmbH setzt den Rollout von Smart Metern schrittweise um

Die GNG setzt als grundzuständiger Messstellenbetreiber den Rollout von Smart Metern bzw. intelligenten Messsystemen schrittweise um. Vorrang haben die Netzanschlusskunden, bei denen der Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) derzeit gesetzlich vorgeschrieben ist. Das gilt verpflichtend nur in folgenden Fällen:

  • bei einem jährlichen Stromverbrauch über 6.000 kWh 
  • bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen, Wallboxen), die ab dem 01.01.2024 in Betrieb sind (§ 14a EnWG)
  • bei Anlagen mit mehr als 7 kW Leistung (z. B. Photovoltaikanlagen)

In diesen Fällen informiert die GNG ihre Kunden entsprechend. Für alle anderen Haushalte besteht momentan keine Pflicht, auf ein intelligentes Messsystem umzusteigen.

Sobald die Installation bei einzelnen Kundinnen und Kunden vorgesehen ist, wird sich die GNG rechtzeitig und automatisch mit ihnen in Verbindung setzen. Die von der GNG geplanten und durchgeführten Zählerwechsel sind für die Kunden kostenlos. Darüber hinaus können sie den Einbau eines Smart Meters bzw. intelligenten Messsystems bereits beantragen, wenn dieser gesetzlich noch nicht verpflichtend vorgesehen ist.

Auch verschiedene Verbraucherzentralen haben das Thema bereits aufgegriffen, beispielsweise die Verbraucherzentrale NRW: Smart Meter: Was Sie über die Stromzähler wissen müssen | Verbraucherzentrale NRW

Weitere Fragen zum Thema beantwortet die GNG auf ihrer Website unter www.geranetz.de. Kundinnen und Kunden können sich außerdem per E-Mail an info@geranetz.de oder per Telefon unter 0365 856-2501 an die GNG wenden. 

Kontakt

Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon 0365 856-1306 
E-Mail marketing@egg-gera.de