Häufige Fragen
Was Unternehmen
jetzt wissen müssen
Änderungen beim CO2-Preis
Ab 2026 beginnt in Deutschland eine neue Phase der CO₂-Bepreisung. Klimaschutz entwickelt sich damit immer mehr von einer gesellschaftlichen zu einer auch wirtschaftlich entscheidenden Aufgabe. Unternehmen und Institutionen müssen sich auf deutliche Veränderungen und neue Rahmenbedingungen einstellen: Die steigenden CO₂-Kosten erhöhen den Druck, klimafreundliche Maßnahmen konsequent umzusetzen und nachhaltige Strategien zu entwickeln.
Auf einen
Blick
Ab 2026 greift eine zentrale Änderung im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Der bisher staatlich festgelegte CO₂-Preis wird durch ein Auktionssystem ersetzt. Emissionszertifikate werden dann im Rahmen eines Preiskorridors von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂ gehandelt. Es ist aber zu erwarten, dass die Nachfrage die angebotenen Mengen übersteigt. Für Nachkaufmengen kann der Preis auch auf bis zu 70 Euro steigen. So soll der CO₂-Preis marktnäher gestaltet, gleichzeitig aber eine Preisober- und Preisuntergrenze zur Verlässlichkeit gesetzt werden.
Parallel zur nationalen BEHG-Umstellung bereitet sich Europa auf die zweite Stufe des EU-Emissionshandels (EU-ETS 2) vor. Es bezieht auch Gebäude, Verkehr und kleinere Industrieanlagen ein – Sektoren, die bislang nicht im europäischen Emissionshandel enthalten waren. Das EU-ETS 2 sollte ursprünglich ab Januar 2027 greifen und nationale Regelungen wie das deutsche BEHG ersetzen. Allerdings haben sich die EU-Umweltminister im November auf eine Verschiebung des Starts um ein Jahr auf 2028 geeinigt. Das Europäische Parlament hat die Verschiebung ebenfalls angenommen.
Damit würden die deutschen Brennstoffemissionen 2027 weiterhin unter dem nationalen Emissionshandel (nEHS) verbleiben. Im Unterschied zum BEHG kennt das EU-ETS 2 keine obere und untere Preisgrenze. Der CO₂-Preis entsteht ausschließlich durch Angebot und Nachfrage, ähnlich wie an einer Börse. Damit wächst die Unsicherheit, aber auch die Flexibilität: Unternehmen, die frühzeitig auf Effizienz und Dekarbonisierung setzen, können steigende Kosten abfedern oder vermeiden. Für Unternehmen bedeutet das: Energie- und Brennstoffkosten werden künftig stärker schwanken, Kalkulationen müssen angepasst werden. Besonders energieintensive Betriebe spüren den Effekt unmittelbar. Der CO₂-Preis wird zu einem Wettbewerbsfaktor.
Wie Unternehmen auf die CO₂-Regelungen reagieren können:
- Energiekosten aktiv managen: Frühzeitig CO₂-Preisszenarien in die Budgetplanung einbeziehen und mögliche Kostenschwankungen strategisch berücksichtigen.
- Transparenz schaffen: CO₂-Bilanzen, Energieverbräuche und Klimaziele strukturiert erfassen – das erleichtert Entscheidungen und stärkt die eigene Zukunftsstrategie.
- Effizienz und moderne Wärme prüfen: Potenziale zur Energieeinsparung, zur erneuerbaren Wärme und zur Elektrifizierung analysieren, um langfristig wirtschaftlicher zu werden.
- Mobilitätskonzepte weiterentwickeln: Den Fuhrpark schrittweise auf emissionsärmere Lösungen ausrichten und passende Förderprogramme nutzen.
Häufige
Fragen
Sowohl das BEHG als auch das EU-ETS 2 betreffen jene Brennstoffe, die bei ihrer Nutzung CO₂-Emissionen verursachen. Dazu gehören vor allem Gas, Heizöl, Flüssiggas (LPG), Benzin und Diesel, also alle gängigen fossilen Energieträger für Wärme, Prozesse und Mobilität.
Unternehmen müssen in der Regel CO₂-Zertifikate nicht selbst kaufen, da diese Pflicht bei den Brennstofflieferanten liegt. Dennoch zahlen Betriebe die CO₂-Kosten über steigende Preise für Gas, Heizöl, Benzin oder Diesel mit. Nur energieintensive Industrien, die bereits im EU-ETS 1 reguliert sind, erwerben ihre Zertifikate direkt.
Im Zentrum des EU-ETS 2 steht ein sinkender Emissionsdeckel für alle ausgestoßenen Tonnen CO₂: Jahr für Jahr werden weniger Zertifikate ausgegeben, wodurch sie knapper und damit teurer werden. Dieser künstlich verknappte Marktmechanismus soll bewirken, dass CO₂-intensives Heizen, Produzieren und Fahren schrittweise unattraktiver werden und Unternehmen wirtschaftliche Vorteile haben, wenn sie auf effiziente oder erneuerbare Technologien umstellen.
Die Einnahmen aus dem Emissionshandel fließen überwiegend in staatliche Klima- und Transformationsprogramme. Sie werden genutzt, um erneuerbare Energien auszubauen, energieeffiziente Gebäude und Produktionsprozesse zu fördern sowie Mobilitätswandel und Infrastruktur zu unterstützen. Ein Teil der Mittel dient dazu, soziale und wirtschaftliche Belastungen abzufedern, etwa über den geplanten europäischen Klimasozialfonds.


